
AKADEMIE
Von BKF-Weiterbildungen bis zur Ausbildung von Spielplatzprüfern bieten wir in unserer Akademie professionelle Schulungen an. „Nicht nur wollen, sondern auch können“, ist hier unsere Devise.
Gerne bieten wir die Schulungen auch inhouse an.
Referent mit Leidenschaft
Alle Kursteilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme die erforderlichen Bestätigungen.

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Ausbildung zum Bediener/in von Erdbaumaschinen und Baugeräte
Ausbildung zum Bediener/in von Erdbaumaschinen und Baugeräte gem. DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12
Die Folgen einer unsachgemäßen Bedienung von Baumaschinen können erhebliche Personen- und Sachschäden hervorrufen. Der Sichere und unfallfreie Einsatz von Erdbaumaschinen und Baugeräte setzt qualifizierte Mitarbeiter voraus.
Daher schreibt die Berufsgenossenschaft in ihrer Regel vor, dass Erdbaumaschinen und Baugeräte nur von geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden dürfen, die eine entsprechende Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben.
Ebenfalls müssen Bediener/in von Erdbaumaschinen und Baugeräte mind. einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.
Schulungsdauer: 2 Tage
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsrecht
- Gerätekunde Erdbaumaschinen
- Einführung Ladungssicherung
- Grundlagen des Erdbaubetriebs
- Verhalten bei Notfällen
- Sicherheitseinrichtungen
- Erste Hilfe (teilweise)
- Anbaugeräte
- Standsicherheit
- Hebezeugeinsatz
- Arbeiten an Gräben
- Regelmäßige Prüfungen
- Einweiser
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzungen für die Schulung
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Deutschkenntnisse laut Globalskala mindestens B1 (besser B2).
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung zum Bediener/in von Flurförderzeugen
Ausbildung zum Bediener/in von Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 1 & DGUV Grundsatz 308-001
Flurförderzeuge sind für die betriebliche Logistik in unseren Unternehmen unverzichtbar. Der Sichere und unfallfreie Einsatz von Flurförderzeugen setzt qualifizierte Mitarbeiter voraus.
Daher schreibt die Berufsgenossenschaft in ihrem Grundsatz vor, dass Flurförderzeugen nur von geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden dürfen, die eine entsprechende Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben.
Ebenfalls müssen Bediener/in von Flurförderzeugen mind. einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.
Schulungsdauer: 2 Tage (lt. DGUV Grundsatz 308-001 mind. 20 Lehreinheiten a 45 Minuten).
1 Tag nur für Personen die bereits über eine umfangreiche Fahrpraxis mit Frontstapler nachweisen können.
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit und allgemeiner Betrieb
- Regelmäßige Prüfung
- Verkehrsregeln, Verkehrswege und Umgang mit Lasten
- Sondereinsätze
- Praktische Fahrübungen
- Theoretische- und praktische Prüfung
Voraussetzungen für die Schulung
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Deutschkenntnisse laut Globalskala mindestens B1 (besser B2).
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung zum Bediener/in von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung zum Bediener/in von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Regel 100-500 & DGUV Grundsatz 308-008
Immer wenn Arbeiten in der Höhe zu verrichten sind kommen vermehrt Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart zum Einsatz. Auch wenn Hubarbeitsbühnen die sicherste Möglichkeit sind in der Höhe zu arbeiten, kommt es hierbei häufig zu Arbeitsunfällen. Der Sichere und unfallfreie Einsatz von Hubarbeitsbühnen setzt qualifizierte Mitarbeiter voraus.
Daher schreibt die Berufsgenossenschaft in ihren Regeln und Grundsätzen vor, dass Hubarbeitsbühnen nur von geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden dürfen, die eine entsprechende Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben.
Ebenfalls müssen Bediener/in von Hubarbeitsbühnen mind. einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.
Schulungsdauer: 1 Tag
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Arten von Hubarbeitsbühnen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Betrieb von Hubarbeitsbühnen
- Standsicherheit
- Verkehrswege
- Prüfung vor dem Einsatz
- Regelmäßige Prüfungen
- Sondereinsätze
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzungen für die Schulung
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Deutschkenntnisse laut Globalskala mindestens B1 (besser B2).
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung zum Bediener/in von Teleskopmaschinen
Ausbildung zum Bediener/in von Teleskopmaschinen gem. DGUV Grundsatz 308-009
In öfter kommen in Unternehmen auf Baustellen und in der Landwirtschaft mittlerweile Teleskopmaschinen zum Einsatz. Durch die Vielseitigkeit der möglichen Anbaugeräte ist er ein wahres Multitalent unter den Maschinen. Mit starrem oder beweglichen Oberwagen sind sie für jede Gegebenheit geeignet. Jedoch sind Teleskopmaschinen häufig am Unfallgeschehen beteiligt. Der Sichere und unfallfreie Einsatz von Teleskopmaschine setzt qualifizierte Mitarbeiter voraus.
Daher schreibt die Berufsgenossenschaft in ihrem Grundsatz vor, dass Teleskopmaschinen nur von geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden dürfen, die eine entsprechende Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben.
Die Ausbildung setzt sich aus 3 Stufen zusammen
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopmaschinen mit starrem Oberwagen
Stufe 2a: Zusatzausbildung für Teleskopmaschinen mit drehbarem Oberwagen
Stufe 2b: Zusatzausbildung für den Einsatz mit Hubarbeitsbühne
Ebenfalls müssen Bediener/in von Teleskopmaschinen mind. einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.
Schulungsdauer: 2 Tage
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Standsicherheit
- Einsatz von Teleskopstapler
- Betrieb von Teleskopstapler allgemein
- Aufbau und Funktion von Teleskopstapler u. Anbaugeräten
- Anschlagen und Umgang mit Lasten
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
- Regelmäßige Prüfungen
- Prüfung vor dem Einsatz
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzungen für die Schulung
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Deutschkenntnisse laut Globalskala mindestens B1 (besser B2).
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung zum Kranführer/in
Ausbildung zum Kranführer/in (Brückenkran, Portalkran, Säulenkran, Schwenkkran, Auslegerkran, LKW-Ladekran, Turmdrehkran, Baukran, Hafenkran, Raupenkran, Auslegerkran, Teleskopkran, usw.) gem. DGUV Vorschrift 52 & 53 und DGUV Grundsatz 309-003
Krane kommen in unterschiedlichsten Bauarten und Bereichen zum Einsatz. Durch unsachgemäße Bedienung können erhebliche Personen- und Sachschäden verursacht werden. Der Sichere und unfallfreie Einsatz von Krane setzt qualifizierte Mitarbeiter voraus.
Daher schreibt die Berufsgenossenschaft in ihren Vorschriften und Grundsatz vor, dass Krane nur von geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden dürfen, die eine entsprechende Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben.
Ebenfalls müssen Bediener/in von Krane mind. einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.
Schulungsdauer: 1 – 3 Tag
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Begriffsbestimmungen
- Kranarten
- Physikalische Grundlagen Krane
- Krantechnik
- Sicherheitseinrichtungen
- Betriebsstörungen
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Anschlagen und Aufnahme von Lasten
- Anschläger & Anschlägerzeichen
- Anbaugeräte
- Kranbetrieb u. Sondereinsätze
- Wartung u. Prüfung von Kranen
- Sicherheit/Schutzbekleidung
- Verhalten bei Notfällen
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzungen für die Schulung
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Deutschkenntnisse laut Globalskala mindestens B1 (besser B2).
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung zum Anschläger/in
Ausbildung zum Anschläger/in (Anschlagen von Lasten) gem. DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Vorschrift 52, 53 & 54, DGUV Information 209-013 & DGUV Information 209-021
Der sachgerechte Umgang mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln minimiert das Risiko, sich und andere zu gefährden.
Daher schreibt die Berufsgenossenschaft in ihren Vorschriften, Regeln und Informationen vor, dass nur Personen zum Anschlagen von Lasten beauftragt werden dürfen die geeigneten, unterwiesenen und beauftragten sind und eine entsprechende Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben.
Ebenfalls müssen Anschläger mind. einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.
Schulungsdauer: 1 Tag
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Arten von Anschlagmittel
- Grundlagen
- Kennzeichnung, Tragfähigkeit
- Begriffsbestimmungen
- Schwerpunkt
- Anschlagmittel
- Lasttransport, Tragemittel
- Lastaufnahmemittel
- Lager & Stapelordnung
- PSA eines Anschlägers
- Einführung Ladungssicherung
- Verständigung zum Kranführer
- Prüfung, Verschleiß, Ablegereife
Voraussetzungen für die Schulung
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Deutschkenntnisse laut Globalskala mindestens B1 (besser B2).
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Weiterbildung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Weiterbildung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 um und verpflichtet Lkw- und Busfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr alle fünf Jahre an einer 35-stündige Weiterbildung teilzunehmen.
Dies gilt für alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr (über 3,5 Tonnen zGG) und alle Busfahrer (bei mehr als acht Fahrgastplätzen).
Auch Aushilfsfahrer oder Mitarbeiter von Bauhöfen die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 Tonnen bewegen sind davon betroffen.
Schulungsdauer: je 7 Stunden
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder in von der Regierung zugelassenen Schulungsräumen durchgeführt werden (mind. 15 Teilnehmer).
Einführung, Unterweisung und Handhabung der Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber)
Einführung, Unterweisung und Handhabung der Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber) im Fahrzeug gem. VO (EU) 165/2014 Artikel 33 „Digitale Fahrtenschreiber“ & Artikel 9 „Smart TCO“
Da bei EU-weiten Kontrollen festgestellt wurde, dass beim Fahrpersonal Defizite in der korrekten Bedienung der Kontrollgeräte vorhanden sind, hat die EU Verkehrsunternehmen dazu verpflichtet, ihre Fahrer hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bedienung der Kontrollgeräte angemessen geschult und unterwiesen werden müssen.
Schulungsdauer: nach Vereinbarung 1-4 Std.
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Fahrtenschreiberkarten
- Übersicht zum System des digitalen Fahrtenschreibers
- Neuerungen
- Display Fahrtenschreiber
- Der Intelligente Fahrtenschreiber
- UTC-Zeit
- Fahrtbeginn
- Nachtrag
- Warnmeldungen
- Einstellung „Out of Scope“
- Einstellung Fähre/Eisenbahn
- Einstellungen Beladen, Entladen, Be-und Entladen
- Einstellungen am Ende der Fahrt
- Ende eines Arbeitstages
- Mitführungspflichten
- Kontrollen, Fernauslesung
- Kopieren von Daten
- Archivierung und Aufbewahrung von Daten
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 10 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung in der Ladungssicherung
Ausbildung in der Ladungssicherung
gem. VDI 2700a
Der Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen kommt bei der Unfallverhütung eine große Bedeutung zu, insbesondere weil die Gefahren, die von unzureichend gesicherter Ladung ausgehen, vielfach nicht erkannt werden.
Jedes Jahr entstehen in Deutschland mehrere 100 Millionen Euro Sachschäden durch fehlerhafte Ladungssicherung. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung könnte dies verhindern. Die Ladungssicherung ist daher für alle Verantwortlichen (Kraftfahrer, Fahrzeughalter, Verlader) im Transportgewerbe ein sensibles Thema.
So können beispielsweise Waren, die auf den Fahrzeugen nicht fachgerecht gesichert sind, verrutschen oder herunterfallen und dadurch Schaden nehmen. Ebenfalls besteht die Gefahr, dass sich der Schwerpunkt des Fahrzeugs plötzlich verändert, dies kann zu schweren Verkehrsunfällen führen und damit die Sicherheit von Unbeteiligten, des Fahrers oder des Fahrzeugs gefährden.
Die Ausbildung „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ vermittelt Ihnen umfangreiches Wissen zur Ladungssicherheit.
Die Ausbildung wird von einem durch den VDI anerkannten Ausbilder für „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ geleitet.
Schulungsdauer: 1-2 Tage
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Zurrmittel zur Ladungssicherung
- Gesetze und Richtlinien
- Zurrpunkte
- Physikalische Grundlagen
- Arten der Ladungssicherung
- Berechnung der Sicherungskräfte
- Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Lastverteilungsplan
- Anforderung an das Transportfahrzeug
- Praxisbeispiele
- Praxis
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
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Ausbildung von Brandschutz- und Räumungshelfer
Ausbildung von Brandschutz- und Räumungshelfer gem. ArbSchG, BetrSichV, technische Regeln
für Arbeitsstätten ASR A2.2
& DGUV Information 205-023
Der Unternehmer hat für einen wirksamen Brandschutz entsprechend den gesetzlichen Grundlagen, Personen in ausreichender Anzahl auszubilden und zu benennen, welche Entstehungsbrände bekämpfen und Evakuierungen organisieren können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den vorhandenen Gefahren eines Betriebs stehen.
Mit unserer Ausbildung vermitteln wir Ihren Mitarbeitern die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes inkl. der Evakuierung von Gebäuden.
Bei der Ausbildung erhalten Sie Kenntnisse über das Verhalten im Brandfall, über die Handhabung der Feuerlöscher, der Evakuierung bzw. Räumung eines Gebäudes, die Alarmierung sowie die Einweisung und Unterstützung der Feuerwehr und der Rettungsdienste.
Im Praxisteil an unserem Feuerlöschtrainer setzen wir Feuerlöscher mit verschiedene Löschmittel ein. Ebenfalls demonstrieren wir wie sich eine Spraydose bei einem Brand verhält.
Schulungsdauer: 4-8 Std.
Schulungsinhalte
- Bedeutung des Brandschutzes
- Brandschutzbegehungen
- Rechtliche Grundlagen
- Brandgefährdungen
- Brandlehre
- Feuerlöscheinrichtungen
- Vorbeugender betrieblicher Brandschutz
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Abwehrender betrieblicher Brandschutz
- Evakuierung / Räumung
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung zur Befähigten Person (UVV-Prüfer, Sachkundiger) für Zurrmittel zur Ladungssicherung
Ausbildung zur Befähigten Person (UVV-Prüfer, Sachkundiger) für Zurrmittel zur Ladungssicherung gem. BetrSichV § 14 Abs. 6 Satz 2, VDI 4068 & TRBS 1203
Unternehmen sind verpflichtet mindestens einmal jährlich eine Sicht- und Funktionsprüfung an ihren Ladungssicherungsmitteln durchzuführen.
Um funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen führt die befähigte Person diese regelmäßigen Kontrollen selbständig durch und dokumentiert diese.
Bei unserer Ausbildung erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Ebenfalls werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der „Befähigten Person“ umfassend erläutert.
Schulungsdauer: ca. 7 Std.
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Arten von Zurrmitteln
- Prüfung von Zurrmitteln
- Instandsetzung von Zurrmitteln
- Aufbewahrung und Pflege
- Ablegereife von Zurrgurten, Zurrketten und Zurrdrahtseilen
- Ablegereife von Verbindungselemente
- Sicht- und Funktionsprüfung von Zurrmitteln
- Kettenprüfung mit Messschieber
- Dokumentation der Prüfungen
- Praktische Übungen
- Theoretische Prüfung
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung für die professionelle Baustellensicherung (RSA21) gemäß MVAS
Ausbildung für die professionelle Baustellensicherung (RSA21) gemäß MVAS für Anwender, Antragsteller und Behörden, Gerüstbauer gem. RSA 21 & ZTV-SA97
Die Arbeitssicherheit auf Baustellen erfordert gerade im Verkehrsbereich besondere Anforderungen. Jeder an Baumaßnahmen Beteiligte muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Laut RSA obliegt dies demjenigen, „der im öffentlichen Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt.“ Für die Baustellensicherung an Straßen gelten neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor allem die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21).
Durch das Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99), beschreibt der Gesetzgeber alle Vorgaben für eine ordnungsgemäße Baustellensicherung detailliert, um die Arbeitssicherheit an Baustellen zu gewährleisten.
Inzwischen erkennen Straßenverkehrsbehörden vermehrt nur noch Schulungsnachweise an, die nicht älter als 3-5 Jahre sind.
Durch unsere RSA-Schulung lernen Ihre Mitarbeiter alle relevanten Maßnahmen gemäß MVAS 99 kennen, um Sicherungen von Arbeitsstellen kürzerer und längerer Dauer, an innerörtlichen Straßen oder Landstraßen durchführen zu können.
Schulungsdauer: 1 Tag
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Verantwortung u. Haftung
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
- Verkehrssicherungspflicht
- Planung u. Durchführung
- Verkehrszeichen (Anbringung/Aufstellung)
- Leitmale u. bauliche Elemente
- Warnposten
- Verkehrseinrichtungen
- Schutzeinrichtungen
- Verkehrsführung
- Umweltschutz
- Sicherung von Baugruben
- Warnkleidung
- Nutzung von Regelplänen nach RSA 21
- Sicherungskennzeichnung v. Fahrzeugen
- Arbeitsschutz
- Kontrolle u. Wartung der Straßenbaustelle
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten
gem. DGUV Information 214-010
Jahr für Jahr werden Hilfeleistungen bei Pannen, Unfällen, Bergungs- und Abschlepparbeiten in großer Zahl von Mitarbeiter im Berge- und Abschleppgewerbe durchgeführt. Solche Arbeiten an liegen gebliebenen oder verunfallten Fahrzeugen gehören zu den gefährlichen Arbeiten, weil sie oft im Gefahrenbereich des fließenden Verkehrs durchgeführt werden müssen. Daher ist es für die Mitarbeiter im Berge- und Abschleppgewerbe überlebenswichtig, sich und andere Beteiligte situationsangepasst optimal zu sichern.
Als Mitarbeiter im Berge- und Abschleppgewerbe erwerben Sie in dieser Aus- und Weiterbildung Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Absicherung bei Pannen- und Unfallhilfe sowie Bergungs- und Abschlepparbeiten.
Das übergeordnete Ziel dieser Aus- und Weiterbildung ist es, dass Unfallrisiko für alle Beteiligten zu minimieren und die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Durchführung von Bergungs- und Abschlepparbeiten zu gewährleisten.
Schulungsdauer: 1 Tag
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Informationsaufnahme
- Voraussetzungen und Einsatzbereitschaft für die Hilfsmaßnahmen
- Durchführung des Einsatzes
- Absicherung von Einsatzstellen
- Regelpläne
- Praktische Übungen
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung nach SCC
Ausbildung nach SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren)
SCP (Sicherheits Certifikat Personaldienstleister),
-Püfungsvorbereitungen und -Prüfungen
Das Arbeitsschutzmanagementsystem nach SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) richtet sich an technische Dienstleister und an Personaldienstleiter. Es ist international anerkannt und belegt Kompetenzen hinsichtlich (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU). Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer anerkannten SGU-Prüfung aller operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte.
Durch unsere Schulungen erlangen Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte die im Regelwerk geforderten SGU-Kenntnisse. So reduzieren Sie Ihre Unfallzahlen und werden finanziell entlastet.
Wir wurde vom TÜV Rheinland als qualifizierter Bildungsträger und Prüfer für SGU-Personal anerkannt.
Voraussetzungen für Führungskräfte:
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung
Voraussetzungen für operativ tätige Mitarbeiter:
Abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertige oder höherwertige Ausbildung
Schulungsdauer:
Operativ tätige Führungskräfte (Dok. 17) (Projekt- und Bauleiter, Meister, Obermonteure und Vorarbeiter) je nach Ausbildung 1 bzw. 3-tägige Schulung.
Operativ tätige Mitarbeitende (Dok. 18) (z.B. Facharbeiter, Monteure, Facharbeiter, Arbeiter, An- und Ungelernte) ) je nach Ausbildung 1 bzw. 3-tägige Schulung.
Schulungsinhalte
- Gesetzliche Bestimmungen
- Gefährdungs- und Risikobeurteilung
- Unfallursachen, Unfallverhütung
- Betriebliche Organisationen
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Gefahrstoffe
- Elektrizität und Strahlung
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Notfallmaßnahmen
- Arbeitsplatz und Tätigkeitsvorgaben
- Brand- und Explosionsschutz
- Arbeitsverfahren
- Arbeitsplatzgestaltung
- Theoretische Prüfung
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 5 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung zur Fachkraft für Spielplätze und Spielplatzgeräte
Ausbildung zur Fachkraft für Spielplätze und Spielplatzgeräte (visuelle Routineinspektion und operative Inspektionen) gem. DIN EN 1176
Kinder sollen sich auf Spielplätzen frei bewegen können, ohne dass die Gefahr besteht, dass sie sich verletzen. Trotzdem verursachen Mängel in der Spielplatzsicherheit immer wieder Unfälle und z. T. ernsthafte Verletzungen. Viele der Unfälle könnten verhindert werden, wenn die Spielplätze im ordnungsgemäßen Zustand gewesen wären.
Für die Betriebssicherheit ist gesetzlich der Betreiber verantwortlich. Der Gesetzgeber hat daher Vorschriften und Regeln erlassen, die die Betreiber von Spielplätzen zu regelmäßigen Kontrollen verpflichten.
Die Durchführung von regelmäßigen Inspektionen, den sogenannten visuellen Routine-Inspektion oder der operativen Inspektion stellt sicher, dass dies gewährleistet ist. Die DIN EN 1176-7 verlangt, dass operative Inspektionen alle 1 bis 3 Monate erfolgen sollten. Die Häufigkeit der visuellen Routine-Inspektion muss vom Betreiber festgelegt werden. Stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze können sogar eine tägliche Kontrolle erfordern.
Die Ausbildung wird von einem durch den FLL/BSFH-zertifizierten „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ geleitet.
Schulungsdauer: 1 Tag
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen, Normen
- Bodenfreiheit
- Regelwerke der Berufsgenossenschaften
- Spielgeräte mit großer Schwungmasse
- Bestandsschutz
- Typen von Spielgeräten
- Unfallgeschehen, Vandalismus
- Fallschutz
- Sicherheitsmanagement
- Kennzeichnung der Spielgeräte
- visuelle, operative und Hauptinspektion
- Spielplatztafel
- Zugänglichkeit, Fangstellen
- Zugänge und Einfriedungen
- Absturzsicherung, freie Fallhöhe
- Wasserspielbereich
- Freiraum und Fallraum
- Sonnenschutz
- Fundamente
- Anpflanzung
- Seile und Ketten
- Neuanschaffungen von Spielgeräten
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (SiB)
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (SiB) gem. § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1
& DGUV Regel 100-001
Um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verringern bzw. verhindern, können Sicherheitsbeauftragte einen wichtigen Teil im Arbeits- und Gesundheitsschutz beitragen.
Der § 22 des Sozialgesetzbuches VII verpflichtet Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Mitarbeitern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.
Die Anzahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten richtet sich dabei nach der Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren. Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien die für die Bestimmung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in Betracht gezogen werden müssen.
Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. dessen Beauftragten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie lernen Gefährdungen und Belastungen zu erkennen, mögliche Schutzmaßnahmen zu erarbeiten um Ihre Kolleginnen und Kollegen im Arbeitsschutz zu sensibilisieren.
Schulungsdauer: 1 Tag
Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz
- Geschichte des Arbeitsschutzes
- Arbeitsschutzorganisation
- Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft
- Aufgaben und Stellung von Sicherheitsbeauftragten
- Persönliche Schutzausrüstung
Vertiefung der Grundlagen
- Gesetzgebung und Ziele im Arbeitsschutz
- Entstehung von Arbeitsunfällen und Gesetzliche Unfallversicherung
- Psychische Belastungen und Arbeiten im Homeoffice
Praxisbezogen
- Einführung Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
- Vermeidung von Arbeitsunfällen
- Erste Hilfe
- Brandschutz (Arten von Handfeuerlöschern, Verhalten im Brandfall, etc.), allgemeine Schutzmaßnahmen
- Psychische Belastungen
- Theoretische Prüfung
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Schulung Winterdienst
Schulung Winterdienst
Sachgerechte Organisation und Durchführung
Der Winterdienst stellt Kommunen und Unternehmen jedes Jahr aufs neue vor Herausforderungen. Hierbei sind die zuständigen Kommunen und Unternehmen gefordert, bei jeder Wetterlage für eine optimale Verkehrssicherheit und Mobilität zu sorgen.
Der Winterdienst ist unabdingbar, wenn bei Schnee und Eis der Verkehrsfluss so gut wie möglich laufen und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll.
Um den Winterdienst so durchzuführen, dass er den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen die Verantwortlichen und die ausführenden Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der Technik sein.
Bei dieser Schulung erhalten Sie Informationen über rechtliche (insbesondere arbeits- und haftungsrechtliche), organisatorische und technische Kenntnisse des Winterdienstes.
Schulungsdauer: 7 Std.
Rechtsgrundlagen
- Gesetzliche Grundlagen aus BGB und Straßengesetzen
- Rechtsprechung zum Winterdienst
- Räum- und Streupflichten auf Fahrbahnen
- Räum- und Streupflichten in Fußgängerbereichen
- Haftungsfragen bei Verletzung der Streupflicht
Technische Grundlagen
- Entstehung von Winterglätte, Straßen-Wetter-Prognosen
- Eigenschaften und Wirkungsweise der Streustoffe, Anforderungen
- Feuchtsalz FS 30, Flüssigsalz FS 100, Streumaschinen
- Lagerung und Beladung von Streustoffen
- Umweltaspekte – Nullstreuung
- Präventiveinsätze
- Schneeräumen: Schneepflüge/Schleudern/Fräsen und Kehrgeräte
Organisation des Winterdienstes
- Anforderungen an die Organisation
- Vorbereitung des Winterdienstes
- Einsatzpläne, Räum- und Streupläne
- Vergabe des Winterdienstes an Dritte
- Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger
- Dokumentation des Winterdienstes
Schulungsort
Die Schulung kann in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.
Sicherheitsunterweisungen bzw. jährliche Unterweisungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen
Sicherheitsunterweisungen bzw. jährliche Unterweisungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen gemäß ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, GefStoffV § 14 & ADR 1.3.
Ihre wichtigste Ressource im Unternehmen sind Ihre Mitarbeitenden. Der Erhalt ihrer Gesundheit ist von existenzieller Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Der Grund für einen Arbeitsunfall ist meistens menschliches Fehlverhalten. Deshalb wurden vom Gesetzgeber alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten der Unfallverhütung aufzuklären.
Bei diesen Unterweisungen muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren.
Unterweisungsthemen
- Arbeits- und Brandschutz
- Praktische Feuerlöschübung
- Feuergefährliche Arbeiten
- Bediener von Flurförderzeuge
- Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Bediener von Baumaschinen
- Bediener von Teleskopmaschinen
- Bediener von Krane
- Anschlagen von Lasten
- Bediener von Motorsägen
- Steuern von Firmenfahrzeugen & Fahrzeugen im Außendienst
- Mitarbeiter von Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten
- Mitarbeiter der Abfallsammlung
- Mitarbeiter von Bauhöfen
- Feuerwehrdienstleistende
- Gefahrstoffe / Gefahrgut
- Ladungssicherung
- Alkohol oder Drogen am Arbeitsplatz
- Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
- Sitzen und bewegen im Büro
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
- Leitern & Tritte
- Heben und Tragen von Lasten
- Stolpern & Stürzen
- Hautschutz
- Arbeiten im Freien
- Begehen von Schächten
- Winterdienst
und viele mehr
Schulungsort
Die Unterweisungen können in unseren Schulungsräumen in Legau oder bei Ihnen als Inhouse-Schulungen (mind. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden.